CDE plan-it
Common Data Environment

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH

1. Allgemeines und Vertragsschluss

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge für die Nutzung des Internetangebots „plan-it“ und die damit von uns im Zusammenhang angebotenen Dienste und Produkte. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch ohne erneute ausdrückliche Einbeziehung für weitere, im Rahmen der Geschäftsbeziehung geschlossene Verträge. 

Wir werden nicht Vertragspartner der zwischen den verschiedenen Nutzern bzw. Projektbeteiligten geschlossenen Verträgen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

Die Darstellung unserer Angebote auf unserer Internetseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Über die Internetseite kann der Kunde vielmehr ein konkretes Angebot anfordern, auf dessen Grundlage dann ein Vertrag geschlossen werden kann.

Der Kunde hat bei seiner Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen an den Angaben sind vom Kunden unverzüglich im Kundenbereich bzw. Kundenkonto vorzunehmen. Er hat keinen Anspruch darauf, dass Rechnungen, die aufgrund unterbliebener Aktualisierung der Daten nicht korrekt ausgestellt sind, korrigiert werden.

Der Kunde wird sein Passwort und seinen Account nicht an Dritte weitergeben. Falls doch, haftet der Kunde für missbräuchliche Verwendungen seines Accounts. Der Kunde hat insbesondere die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist uns unverzüglich mitzuteilen.

Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen des Vertrags rechtverbindliche Erklärungen auch per E-Mail erfolgen können. Der Kunde hat daher in besonderem Maße dafür Sorge zu tragen, dass seine E-Mail Adresse steht aktuell ist.

 

2. Bereitstellung von plan-it

Wir stellen nach Abschluss des Vertrages plan-it dem Kunden in angemessener Frist zur Nutzung über das Internet nach den Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung. Üblicherweise ist dies der Fall, wenn wir den Kunden per Email über die Einrichtung seines Kontos informiert haben.

Für die Bereitstellung und den Betrieb von plan-it verwenden wir ausschließlich Server innerhalb der Europäischen Union.

Für einen Zugriff auf plan-it ist eine Software herunterzuladen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seinerseits die technischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.

Serversoftware, die der Kunde lizenziert hat, stellen wir ihm zum Download und eigenen Installation und Einrichtung zur Verfügung.

 

3. Leistungsumfang von plan-it

Als Beschaffenheit von plan-it gelten nur die Angaben als vereinbart, die wir bei Vertragsschluss gemacht haben. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar. Unsere Leistungen umfassen im Regelfall die Einrichtung der Projekträume, die Bereitstellung und Instandhaltung der Server, die tägliche Datensicherung, die Einrichtung der Nutzer-Accounts, die Schulung der Nutzer, den Support über E-Mail oder Hotline. Wir entwickeln zudem die Software weiter, wobei kein Anspruch auf bestimmte Weiterentwicklungen besteht. Etwaige anderslautende Regelungen im Vertrag zum Leistungsumfang sind vorrangig.

 

4. Nutzung von plan-it

Der Kunde erhält an plan-it einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Rechte zur vertragsgemäßen Nutzung gemäß dem jeweils vereinbarten Umfang (z.B. Anzahl der Nutzer, Projekträume).

Jede Partei trifft übliche und angemessene Vorkehrungen, um Benutzerkennungen und Passwörter der Nutzer vor einer Kenntnisnahme unbefugter Dritter zu schützen. Die Parteien informieren sich wechselseitig, wenn sie den Verdacht haben sollten, dass Benutzerkennungen und/oder Passwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten. Die Nutzerkonten sind in diesem Fall unverzüglich durch die Partei, die dies entdeckt hat, durch Änderung der Zugangsdaten abzusichern. Der Kunde wird Zugangsdaten ehemaliger Nutzer unverzüglich löschen oder ändern.

Der Kunde darf plan-it nicht unter Verletzung der Rechte Dritter oder zu rechtswidrigen Zwecken verwenden. Er wird insbesondere jegliche Nutzung unterlassen, die dazu führen könnte, dass uns eine Verletzung geltender Gesetze oder von Rechten Dritter, vorgeworfen werden kann. Er wird uns von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und Vertretung auf erstes Anfordern freihalten.

Verletzt der Kunde die Regelungen des vorstehenden Absatzes 3, können wir im erforderlichen Umfang seinen Zugriff bzw. den seiner Nutzer auf plan-it bzw. die entsprechenden Daten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nach unserem billigen Ermessen abgestellt oder gemindert werden kann. Sofern es uns zumutbar ist, werden wir den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist über die Verletzung des vorstehenden Absatzes 3 informieren und zur Beseitigung der Verletzung aufzufordern. Die Aufforderung erfolgt per Email an die in seinem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse oder schriftlich. Statt der Sperrung kann auch eine Löschung von Daten erfolgen, wenn wir hierzu verpflichtet, eine Sperrung zum Abstellen der Verletzung nicht ausreichend und der mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag nicht verletzt werden sollte.

Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung weiterhin oder wiederholt die Regelungen des vorstehenden Absatzes 3, so können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

 

5. Nutzung der von uns bereitgestellten Softwareprodukte

Der Kunde erwirbt für die Laufzeit des Vertrages das Recht, die von uns angebotenen und dem Kunde zur Verfügung gestellten Produkte (die „Software“) im Rahmen der erworbenen Lizenz für die vertragsgemäße Nutzung von plan-it nutzen. Dieses Recht ist nur an solche Dritten übertragbar, die Nutzer von plan-it unter dem zwischen uns und dem Kunden bestehenden Vertrages sind.

Zu einer Dekompilierung der Software ist der Kunde nur berechtigt, wenn ihm zwingende gesetzliche Ansprüche zustehen (insb. § 69e UrhG).

Alle geistigen Eigentumsrechte und/oder ähnliche Rechten an den im Rahmen von plan-it angebotenen Leistungen (einschließlich Software, Hintergrundbildern, nicht von den Nutzern hochgeladenen Inhalten von plan-it, Fotos, grafischem Design, Schriftbild, Bildnissen, Logos, Warenzeichen, Handelsnamen, Domainnamen, Urheberrechten und Patenten) gehören uns und/oder unseren Lizenzgebern. Der Kunde darf keinen Teil davon in irgendeiner Weise verwenden, entfernen, ändern, kopieren, wiedergeben, verbreiten, dekompilieren oder rückentwickeln. Es werden ausschließlich auf die Vertragsdauer begrenzte, für die Inanspruchnahme von plan-it erforderliche Nutzungsrechte eingeräumt.

Für in der Software verwendete Open-Source-Software gelten die für diese jeweils geltenden Lizenzbestimmungen.

Der Upload von Plänen hat in von unserem System unterstützten Formaten zu erfolgen. Jeweils notwendig ist der Upload einer Version der Datei im pdf-Format. Daneben werden z.B. dwg, plt, dgn unterstützt. Ergänzende Formate sind im Regelfall möglich. Der Kunde hat bei der vorgesehenen Verwendung anderer Formate die technische Eignung durch Nachfrage bei uns im Vorfeld zu klären.

Die mittels plan-it geteilten Inhalte von Nutzern werden von uns grundsätzlich nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

 

6. Verfügbarkeit von plan-it

Wir schulden eine Verfügbarkeit von plan-it am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet in dem Rechenzentrum, in dem plan-it von uns betrieben wird) von 95 % je Zeitraum der jeweils laufenden festen Vertragslaufzeit.

Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die Möglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung von plan-it am Übergabepunkt.

plan-it gilt auch als verfügbar im vorgenannten Sinne bei

  • geplanten Nichtverfügbarkeit zwecks Wartungsarbeiten in angemessenem Rahmen und – sofern möglich – zu nutzungsarmen Zeiten, Montag bis Freitag zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen, sofern wir diese mindestens mit einer Frist von einer Woche ankündigen;
  • bei Nichtverfügbarkeit zur Behebung von Fehlern, die einem sicheren Betrieb von plan-it nach den Vorgaben der DSGVO entgegenstehen oder sonst die IT-Sicherheit mehr als unwesentlich gefährden, sofern wir diese mit einer Frist von mindestens 12 Stunden ankündigen und die Nichtverfügbarkeit eine Dauer von 1 Stunde nicht übersteigt;
  • Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht abwendbarer Umstände.

Die Information des Kunden bzgl. der vorstehend genannten Umstände erfolgt über den innerhalb von plan-it bestehenden Benachrichtigungsservice.

 

7. Kundensupport

Wir stellen für den Kundensupport auf unserer Webseite ein Kontaktformular zur Verfügung und haben dort weitere Kontaktdaten genannt. Kundenanfragen werden im Regelfall innerhalb von zwei Arbeitstagen an unserem Sitz bearbeitet.

 

8. Erweiterung der beauftragen Leistungen

Wenn der Kunde den mit ihm abgeschlossenen Vertrag jederzeit um zusätzliche Leistungen erweitern möchte, hat hierzu eine gesonderte Vereinbarung zu erfolgen. Ein Anspruch des Kunden auf eine Erweiterung besteht nicht.

 

9. Datensicherung und Wiederherstellung von Daten

Wir führen von den in plan-it auf unseren Servern gespeicherten Daten nach unserem Ermessen unter Beachtung der Vorgaben des abgeschlossenen Vertrages und den Vorgaben des Art. 32 DSGVO eine Datensicherung durch. Gleichwohl ist der Kunde verpflichtet, die von ihm in plan-it gespeicherten Daten selbst in seine Datensicherung einzubeziehen.

 

10. Entgelte und Abrechnung, Änderung vereinbarter Entgelte

Die Abrechnung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarung und besteht im Regelfall aus einer einmaligen Einrichtungspauschale und einem monatlichen Mietpreis. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Einrichtungspauschale vor Beginn der Inanspruchnahme von plan-it und der monatliche Mietpreis jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Monats zu zahlen.

Alle von uns angegebenen Preise sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – Nettopreise und verstehen sich in Euro.

Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen.

Sofern der Kunde eine Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt hat, steht er dafür ein, dass diese auf den Vertragspartner lautet und für den Einzug der uns zustehenden Entgelte genutzt werden darf. Der Kunde hat die hinterlegte Kreditkarte rechtzeitig vor dem Ablauf ihrer Gültigkeit zu aktualisieren.

Kunden, für die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren in Rechnung gestellt werden kann, haben in ihrem Kundenprofil ihre Umsatzsteuer-ID zu hinterlegen, andernfalls sind wir berechtigt, deutsche Umsatzsteuer dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf nachträgliche Korrektur entsprechender Rechnungen.

Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sofern uns bereits Ansprüche auf Erstattung von Kosten oder auf Zinsen zustehen, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wir werden den Kunden über eine von seinen Angaben abweichende Verrechnung informieren.

Wir sind im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, einmalig je entsprechende Rechnung eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Das gilt allerdings nur, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. Die Möglichkeit der Geltendmachung von etwaigen weiteren Verzugsschäden bleibt unbenommen.

Rechnungen können in digitaler Form ausgestellt und per Email versandt oder auf unserer Webseite im Kundenbereich zur Verfügung gestellt werden.

 

11. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen im Einzelfall – auf unbestimmte Zeit und mit einer Mindestvertragsdauer geschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt 6 Monate, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag ist dann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, wobei der Vertrag erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden kann.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:

  • die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist unter Hinweis auf das Kündigungsrecht nicht beseitigt wird. Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;
  • die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;
  • die Eröffnung der Liquidation;

Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen.

Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung von plan-it ist erst zulässig, wenn uns eine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gewährt wurde und diese fehlgeschlagen ist.

Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

 

12. Folgen der Beendigung des Vertrages

Rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages hat der Kunde die in plan-it gespeicherten Daten zu exportieren, sofern und soweit er diese nicht lokal auf eigenen Endgeräten gespeichert hat. Mit Ablauf des Vertrages erfolgt eine Übergabe. Dabei erhält der Kunde die Daten in einer Read-Only-Version (eins zu eins Kopie) oder die Übergabe erfolgt in der Variante „Flat“, wobei alle Dateien aus dem Anwendungstool herauskopiert und dem Kunden auf einem Wechseldatenträger übergeben werden. Nach erfolgter Übergabe stehen die auf unseren Servern gespeicherten Daten dem Kunden nicht mehr zur Verfügung und werden gelöscht. Soweit es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, hat der Kunde die ihm hierzu zustehenden Rechte ebenfalls rechtzeitig vor Vertragende auszuüben. Ein Export ist dem Kunden jederzeit möglich, eine Mitwirkung unsererseits ist hierfür nicht erforderlich. Die Löschung nach erfolgter Übergabe erfolgt so, dass eine Wiederherstellung der Daten nicht mehr möglich ist.

 

13. Zukünftige Entwicklung von plan-it und der Software

Mit plan-it und der von uns angebotenen Produkten erwirbt der Kunde keine statischen Produkte. Wir haben vielmehr die Absicht, plan-it kontinuierlich weiterzuentwickeln, um plan-it attraktiver und sicherer zu machen. Der Leistungsumfang von plan-it und der von uns angebotenen Software unterliegt daher einem Wandel. Sofern es zu Änderungen kommen sollte, mit denen vorhandene, wesentliche Funktionen entfallen oder erheblich eingeschränkt werden sollte, informieren wir den Kunden hierüber in angemessener Frist an die in seinem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse.

Neue Versionen der von uns für die Nutzung angebotenen Software sind vom Kunden zu installieren, sofern er nicht eine in der jeweiligen Software ggf. angebotene Möglichkeit zum automatischen Update nutzt.

plan-it steht Verbesserungsvorschlägen von Kunden offen gegenüber. Wenn ein Kunde uns entsprechende Verbesserungsschläge macht, überträgt er uns damit aber kostenfrei alle Rechte an seinem Vorschlag, die zu dessen eventueller Umsetzung und beliebigen Verwertung erforderlich sind. Eine Gegenleistung hierfür erfolgt nicht, sofern das nicht im Einzelfall anders vereinbart wird.

 

14. Nichterfüllung uns obliegender Hauptleistungspflichten

Wenn wir mit der erstmaligen Bereitstellung von plan-it in Verzug kommen sollten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abläuft, d.h. wir innerhalb der Nachfrist nicht die vereinbarte Funktionalität von plan-it erstmalig zur Verfügung stellen.

Kommen wir nach betriebsfähiger Bereitstellung von plan-it den uns obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach oder ist die geschuldete Verfügbarkeit von plan-it für einen Vertragsmonat unterschritten, so verringert sich die vereinbarte Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der plan-it dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stand.

Uns bleibt aber der Nachweis vorbehalten, dass wir den Grund für die verspätete Bereitstellung oder die Unterschreitung der geschuldeten Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Hat der Kunde die fehlende Verfügbarkeit von plan-it uns nicht angezeigt, so hat er auf das Bestreiten unserer Kenntnis zu beweisen, dass wir anderweitig Kenntnis von der fehlenden Verfügbarkeit erlangt haben.

 

15. Mängelansprüche

Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte zu, wobei wir entscheiden, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben.

Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt.

Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.

Sofern der Kunde das Vorliegen eines Mangels rügt und sich in Folge unserer hieraus resultierenden Tätigkeit ergibt, dass kein Mangel unserer Leistung vorliegt, hat der Kundeunseren hierfür angefallenen Aufwand, nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung mit angemessenen Stundensätzen zu vergüten. Dieser Absatz gilt nicht, wenn das Nichtvorliegen des Mangels für den Kunden bei Anwendung der ihm zuzumuten Sorgfalt und Kenntnisse für ihn nicht erkennbar war.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel von plan-it, unverzüglich anzuzeigen. Soweit wir infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, für den entsprechenden Zeitraum die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.

Eine Haftung für die die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der vom Kunden oder den von ihm einbezogenen Nutzern auf plan-it eingestellten Informationen übernehmen wir nicht.

 

16. Schutzrechtsverletzung

Wir gewährleisten, dass durch die vertragsgemäße Nutzung von plan-it Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

Sollte dies gleichwohl der Fall sein, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder  plan-it auf eigene Kosten so abändern, dass unter Einhaltung der dem Kunden geschuldeten Leistungen, keine Rechte Dritte mehr verletzt werden.

 

17. Haftung

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden, maximal jedoch auf das Dreifache des Entgelts, welches der Kunde an uns für die vereinbarte Nutzungszeit zu entrichten hat. Übersteigt die vereinbarte Nutzungszeit den Zeitraum von einem Jahr, ist die Haftung auf das Dreifache der jährlichen Miete beschränkt.  Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.

Die im vorstehenden Absatz 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

18. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen, haften wir ausschließlich in dem Fall, in dem wir zum Zeitpunkt der Linksetzung von den Inhalten Kenntnis hatten und es uns technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Eine Überprüfung verlinkter Seiten auf Veränderungen nehmen wir nicht vor. Auf die jeweils aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten haben wir somit keinerlei Einfluss. Deshalb distanzieren wir uns von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von uns eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

 

19. Geheimhaltung

Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der vom Kunden in plan-it gespeicherten Daten. Diese werden von uns nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden verarbeitet und an Dritten nur insoweit offenbart, wie es zur Erfüllung des Vertrages nach unserem billigen Ermessen erforderlich ist.

Nicht der Geheimhaltung unterliegen Daten, welche (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne unser Verschulden – allgemein bekannt werden, (ii) uns bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren, (iii) uns nach dem Zeitpunkt der Übermittlung vonseiten Dritter rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits nach unserer Kenntnis zur Geheimhaltung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, (iv) von uns selbstständig entwickelt worden sind, ohne dass wir hierfür vertrauliche Informationen des Kunden genutzt haben, (v) uns bekannt werden durch eine zulässige Analyse öffentlich erhältlicher Dienstleistungen oder Produkte des Kunden, (vi) die wir zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Berufsträgern mitteilen, (vii) die wir zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Kunden oder zur Abwehr von Ansprüchen des Kunden benötigen oder (viii) die aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen.

Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Beendigung des Vertrages nicht berührt.

 

20. Datenschutz

Wir verpflichten wir, personenbezogene Daten, die der Kunde uns zur Vertragserfüllung überlässt und nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind, nach den geltenden Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.

 

21. Staatliche Maßnahmen

Sofern wir von einer staatlichen Stelle aufgefordert werden sollten, Daten eines Kunden zur Verfügung zu stellen, werden wir in den Grenzen des gesetzlich Zulässigen und uns Zumutbaren den Kunden hierüber (möglichst vorab) informieren. Wir werden ferner uns zumutbare, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, uns dem Begehren der staatlichen Stelle zu widersetzen, wenn dies nach unserem billigen Ermessen im Ganzen oder in Teilen rechtswidrig ist. Sofern uns eine Information des Kunden möglich ist, werden wir ihm eine Mitwirkung an der Abwehr des staatlichen Begehrens ermöglichen.

 

22. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretung

Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist, nicht bestritten wird oder schriftlich anerkannt ist oder mit einer unserer Hauptleistungspflichten in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht.

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags insgesamt auf einen Dritten durch den Kunden ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Die Zustimmung darf nicht aus unsachlichen Gründen verweigert werden.

 

23. Höhere Gewalt

Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, solange sie an der Erbringung der Leistung aus höherer Gewalt gehindert ist. Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet.

Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung beruht.

Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat

  • die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache und die Gründe hierfür zu informieren;
  • mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;
  • angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung dieses Vertrages möglichst zu minimieren;

 

24. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

Wir sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern, wenn die Änderungen dem Kunden zumutbar sind, unser Interesse an der Änderung das Interesse des Kunden am unveränderten Bestand überwiegt und die Änderung auf einem berechtigten Verlangen eines Verbraucherverbandes, einer Änderung der Rechtsprechung oder gesetzlichen Lage beruht, es um neue organisatorische Anforderungen des Massenverkehrs geht oder sich eine Regelungslücke im Gefüge dieser Geschäftsbedingungen herausstellt, die außerhalb des dispositiven Rechts zu lösen ist. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht zu bzw. er kann die geänderten Bedingungen bestätigen.

Wir haben hierfür den Kunden in Textform über das innerhalb von plan-it vorhandene Benachrichtigungstool zu informieren über die Absicht der Änderung, die geänderten Regelungen und das Bestehen sowie die Ausübung seines Widerspruchsrechts bzw. die Möglichkeit zur Zustimmung zu informieren. Eine entsprechende Information sowie die Möglichkeit zum Widerspruch / zur Zustimmung kann auch bei Anmeldung des Kunden zu seinem Kundenbereich erfolgen.

Macht der Kunde vor Ablauf der Ankündigungsfrist von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, finden die bisherigen Geschäftsbedingungen unverändert Anwendung, andernfalls finden mit Ablauf der Ankündigungsfrist die neuen Geschäftsbedingungen Anwendung. Wir sind berechtigt, den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag im Falle seines Widerspruchs mit der vereinbarten Frist zu kündigen.

 

25. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ggf. ein Widerrufsrecht zu, auf das wir gesondert hinweisen bzw. über das wir gesondert belehren. Ein solches Widerrufsrecht steht Kunden, die Unternehmer sind, allerdings ausdrücklich nicht zu.

 

26. Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf den jeweils abgeschlossenen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, unwidersprochen hingewiesen wurde.

Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt.

Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen. Die vorstehende Regelung zum Gerichtsstand gilt allerdings nur, wenn der Kunde wenn die Vertragsparteien Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

Kunden haben – wenn sie Verbraucher sind – die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Informationspflicht gem. § 36 VSBG: Wir sind zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.